Mit dem Deutschlandstipendium unterstützt die Bundesregierung besonders begabte und leistungsfähige Studierende.
Die Förderung beträgt 300 Euro pro Monat.
150 Euro davon übernimmt der Bund.
150 Euro übernehmen private Förderer – zum Beispiel Wirtschaftsunternehmen, Stiftungen, Vereine oder sonstige Privatpersonen.
Die IU hat zum Sommersemester 2021 insgesamt 94 Deutschlandstipendien an Studierende aus allen Studienmodellen vergeben.
Die Bewerbungsphase um ein Deutschlandstipendium an der IU Internationale Hochschule wird zum Wintersemester: 01.06. - 31.07. des jeweiligen Jahres und zum Sommersemester: 01.12. - 31.01. des jeweiligen Jahres stattfinden.
Was wird gefördert?
Förderungsfähig ist neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Gefördert werden kann, wer an der IU immatrikuliert ist, oder sich in dem auf die Bewerbung folgenden Semester immatrikulieren wird. Für Fernstudierende und Studierende im berufsbegleitenden Studium gilt – parallel zum Studienstart der Campus Studies und dualen Studiengänge – der 01. April bzw. 01. Oktober als Stichtag zum Beginn der Förderung. In dem Förderungszeitraum muss der Stipendiat/die Stipendiatin als Studierende an der IU eingeschrieben sein. Hierüber ist ein Nachweis beizubringen.
Bewerben können sich:
Interessierte
die sich in dem auf die Bewerbung folgenden Semester (1.4./1.10.) an der IU immatrikulieren werden und hervorragende Leistungen nachweisen können.
Studierende
im ersten oder zweiten Fachsemester, die aufgrund beruflicher Qualifikation eingeschrieben sind und entsprechende Abschlusszeugnisse vorlegen können.
Bachelor- und Master-Studierende
ab dem dritten Fachsemester, die bisher während ihres Studiums herausragende Leistungen erzielt haben.
Bachelor-Studierende der IU
die sich im ersten oder zweiten Fachsemester befinden und einen herausragenden Notendurchschnitt im Abitur bzw. Fachabitur nachweisen können.
Master-Studierende der IU
die sich im ersten oder zweiten Fachsemester befinden und einen herausragenden Notendurchschnitt im Bachelor-Abschluss nachweisen können.
Auswahlkriterien
Einzureichende Bewerbungsunterlagen
Motivationsschreiben im Umfang von höchstens 2 Seiten, in welchem insbesondere der persönliche Werdegang und die persönlichen Zielsetzungen, besondere soziale oder persönliche Umstände, sowie gesellschaftliches Engagement und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, erläutert werden
Tabellarischer Lebenslauf
Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung - bei ausländischen Zeugnissen eine auf das deutsche System übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem
Ggfs. der Nachweis einer Eignungsprüfung der IU Internationalen Hochschule
Ggfs. Bachelor-Zeugnis oder Diplomzeugnis (bei Bewerbern im Master-Studiengang)
Ggfs. Nachweise über bisher erbrachte Prüfungen und Leistungen (ECTS-Punkte und Bewertungen
Ggfs. Praktikums- und Arbeitszeugnisse
Gegebenenfalls Nachweise über besondere Auszeichnungen und Preise
Ggfs. Nachweise über Umstände im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 der Richtlinie der IU Internationalen Hochschule (bezogen auf die Leistungsnachweise sowie auf das außerschulische oder außerfachliche Engagement und die besonderen persönlichen oder familiären Umständen).
Ggfs. Nachweis über die Immatrikulation an der IU Internationalen Hochschule.
Zeugnisse, Auszeichnungen sowie sonstige erbrachte Leistungen (z. B. aktive Mitarbeit an Projekten/Vereinen) können nur anerkannt und gewertet werden, wenn diese durch Nachweise belegt werden können.
Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsportal unter folgendem Link: https://bewerbung.dstip.de/iu.
Bitte beachte: Der Link ist nur innerhalb der Bewerbungsphase gültig. Für die Bewerbung ist eine vorherige Registrierung nötig.
Die nächsten Schritte
Wenn Deine Bewerbung in die engere Auswahl kommt, werden wir Zeugnisse und Übersetzungen per Post in amtlich beglaubigter Form anfordern, falls sie uns nicht schon mit der Immatrikulation vorgelegt wurden. Du erhältst keine Bestätigung über den Bewerbungseingang und keine Rückmeldung darüber, ob Unterlagen fehlen. Nicht frist- und formgerecht eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Falsche Angaben im Bewerbungsverfahren führen zum sofortigen Ausschluss vom Vergabeverfahren. Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt anhand der form- und fristgerecht eingereichten Unterlagen durch die von der Hochschule bestellten Vertreter. Die Bewilligung oder Ablehnung erfolgt per Mail.
Gesetzliche Grundlagen & datenschutzrechtliche Hinweise
Gesetzliche Grundlage des Deutschlandstipendiums sind das Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz - StipG) vom 21. Juli 2010 sowie die Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes (Stipendienprogramm-Verordnung – StipV) vom 20. Dezember 2010. Für die Vergabe von Deutschland-Stipendien ist es notwendig, personenbezogene Daten von Bewerbern und Bewerberinnen zu erheben, zu verarbeiten und zu diesem Zwecke zu speichern.